Wenn Sie eine Psychotherapie benötigen, können Sie sich ohne vorherige Arztkonsultation mit einem psychologischen Psychotherapeuten zu einem Ersttermin treffen. In diesem Gespräch kann geklärt werden, welche Form der Psychotherapie für ihr Problem indiziert ist.
Die ersten 5 probatorischen Stunden dienen dazu einen Kontakt zum Therapeuten aufzubauen, das Problem (auch mit Hilfe von Diagnostik) zu bestimmen, und gemeinsam Ziele zu definieren.
Erst danach muss ein Antrag auf Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse gestellt werden.

Die Bedingungen der privaten Krankenkassen sind sehr unterschiedlich! Vor Aufnahme einer Psychotherapie sollten Sie sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob die ambulante Therapie in ihren Leistungen enthalten ist, und fordern Sie die erforderlichen Unterlagen bei ihrer Krankenversicherung an. Gegenüber der Beihilfestelle ist ähnlich zu verfahren.
Falls die psychologische Psychotherapie in ihren Leistungen nicht enthalten ist, können Sie die Kosten nach Absprache mit mir auch privat übernehmen.

Je nach psychischem Problem wird eine Kurzzeittherapie von 25 Sitzungen a 50 Minuten oder eine Langzeittherapie von 45 Sitzungen a 50 Minuten beantragt.
Eventuell müssen Sie dann – je nach Kasse – einen Arzt Ihrer Wahl (z.B. Hausarzt) aufsuchen, um einen Kosiliarbericht anzufordern.